Versicherung für ausländische Gäste & Besucher in Deutschland und Europa
- Sondertarif -
Deine Vorteile auf einen Blick
- Umfassender Schutz vom 1. bis 365.Tag
- Sicherer Online-Abschluss
1,40 € pro Tag
ReisePolice VISITOR - Versicherung
Die Incoming-Reiseversicherung für ausländische Gäste und Besucher bis 75 Jahre ist bis zu einer Gesamtreisedauer von 365 Tagen buchbar und bietet umfangreichen Schutz für:
- Urlaub & Privatreisen
- Geschäftsreisen
- Praktikanten
- Sprachschüler
- Sonstige Besucher in Deutschland, EU + EWR
- ReisePolice VISITOR Incoming-Krankenversicherung
- ReisePolice VISITOR Incoming-Zusatzversicherung mit Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
Leistungen der ReisePolice im Detail
ReisePolice VISITOR- Incoming-Krankenversicherung
Leistungen: Auslandskrankenversicherung |
ReisePolice VISITOR
|
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
25 EUR |
Erstattung der Kosten für: |
|
ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ) |
100 % |
- nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum | 1,15-fachen Satz |
- nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum | 1,8-fachen Satz |
- in allen anderen Fällen bis zum | 2,3-fachen Satz |
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % |
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen + Inhalationen je Versicherungsjahr bis | 300 EUR |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles | 100 % |
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr - bis zu 300 EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten - bis zu 600 EUR bei einer Vertragsdauer ab 6 Monaten |
100 % |
medizinisch notwendige Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen | 100 % |
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten | 100 % |
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer | 100 % |
Röntgendiagnostik | 100 % |
unaufschiebbare Operationen | 100 % |
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus | 100 % |
Überführung und Bestattung bis | 10.000 EUR |
ReisePolice VISITOR Incoming-Zusatzversicherung BASIC
Leistungen: Reise-Haftpflichtversicherung |
Basic
|
---|---|
Selbstbeteiligung im Schadensfall (Ausnahmen: bei Mietsachschäden und Abschiebung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mind. 200 € bei Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung 10 %, mind. 200 €) |
ohne Selbstbehalt |
Deckungssummen: |
|
Personen- und Sachschäden (pauschal) | 1.000.000 EUR |
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis | 10.000 EUR |
Schäden im Haushalt der Gastfamilie | 10.000 EUR |
Abschiebekosten | 1.000 EUR |
Leistungen: Reise-Unfallversicherung |
Basic
|
Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: | |
im Invaliditätsfall (Progression bei mehr als 25 % Invalidität 350 %) | 20.000 EUR |
im Todesfall | 10.000 EUR |
im Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | 5.000 EUR |
für Bergungskosten | 5.000 EUR |
für kosmetische Operationen | 5.000 EUR |
Leistungen: Notfallversicherung |
Basic
|
Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten) | |
- Erkrankung, Unfall oder Tod | ja |
- Entführung | 10.000 EUR |
Bei Strafverfolgung | |
- Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) | 1.000 EUR |
- Darlehen für Strafkaution | 10.000 EUR |
Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten | |
- Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten | ja |
- Verlust von Reisedokumenten | ja |
Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen | ja |
ReisePolice VISITOR Incoming-Zusatzversicherung PROFI
Leistungen: Reise-Haftpflichtversicherung |
Profi
|
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Selbstbeteiligung im Schadensfall (Ausnahmen: bei Mietsachschäden und Abschiebung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mind. 200 € bei Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung 10 %, mind. 200 €) |
ohne Selbstbehalt |
Deckungssummen: |
|
Personen- und Sachschäden (pauschal) | 2.500.000 EUR |
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis | 25.000 EUR |
Schäden im Haushalt der Gastfamilie | 25.000 EUR |
Schlüsselverlust | 250 EUR |
Vermögensschäden | 10.000 EUR |
Berufshaftpflicht | 25.000 EUR |
Forderungsausfallversicherung | 10.000 EUR |
Abschiebekosten | 5.000 EUR |
Leistungen: Reise-Unfallversicherung |
Profi
|
Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: | |
im Invaliditätsfall (Progression bei mehr als 25 % Invalidität 350 %) | 60.000 EUR |
im Todesfall | 20.000 EUR |
im Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | 10.000 EUR |
für Bergungskosten | 10.000 EUR |
für kosmetische Operationen | 10.000 EUR |
Leistungen: Notfallversicherung |
Profi
|
Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen | 1.000 EUR |
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten) | |
- Erkrankung, Unfall oder Tod | ja |
- Entführung | 15.000 EUR |
Bei Strafverfolgung | |
- Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) | 2.500 EUR |
- Darlehen für Strafkaution | 15.000 EUR |
Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten | |
- Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen) | 500 EUR |
- Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten | ja |
- Verlust von Reisedokumenten | ja |
Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen | ja |
Leistungen: Reise-Gepäckversicherung |
Profi
|
Selbstbeteiligung im Schadensfall |
50 EUR |
maximale Versicherungssumme je versichertes Schadenereignis | 2.000 EUR |
Ausnahmen: | |
Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDVGeräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör) | 50% der VS |
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte sowie Mobiltelefone (nicht versichert sind Autotelefone), jeweils mit Zubehör Einzel / Familie | 250 EUR |
Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder,jeweils mit Zubehör | 750 EUR |
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör | 500 EUR |
Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt) | 250 EUR |
EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör | 250 EUR |
Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen | 500 EUR |
Filme, Bild-, Ton- und Datenträger | Materialwert |
Tarifinformationen:
Tarifübersicht
+
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation
Taggenau buchbar
Flexibler Incoming-Schutz
Günstige Beiträge
Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service
+49 40 55557877
Günstige Beiträge für Besucher: ReisePolice
Beitrag pro Tag: |
ReisePolice VISITOR Incoming-Reisekrankenversicherung
|
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Einzelperson |
Deutschland, Europa, Schengen-Staaten
|
1. bis 365. Tag
|
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0 bis 65 Jahre |
1,40 EUR
|
ab 65 bis 75 Jahre |
2,90 EUR
|
Beitrag pro Tag: |
ReisePolice VISITOR Incoming-Zusatzversicherung (BASIC / PROFI)
|
|
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Einzelperson |
Deutschland, Europa, Schengen-Staaten
|
|
bis 5 Jahre
|
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Incoming Sachversicherung Basic
(Reise-Haftpflicht, Unfall-, Notfallversicherung) |
Incoming Sachversicherung Profi (Reise-Haftpflicht, Unfall-, Notfall-, Gepäckversicherung) |
|
0 bis 65 Jahre |
0,27 EUR
|
0,60 EUR |
ab 65 bis 75 Jahre |
0,30 EUR
|
0,70 EUR |
FAQ - Häufige Fragen & Antworten
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Wer kann die ReisePolice VISITOR abschließen?
Die ReisePolice VISITOR ist eine Besucherversicherung für alle ausländischen Gäste in Deutschland, der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bis zum 75. Geburtstag. Der Versicherungsschutz besteht für Privat- sowie Geschäftsreisen für bis zu 365 Tage.
Folgende Personen zählen zum versicherbaren Personenkreis:
- ausländische Gäste
- ausländische Besucher
- Reisende mit Schengen-VISA
- ausländische Touristen
- Sonstige Besucher in Deutschland, EU + EWR
Bis wann ist ein Vertragsabschluss möglich?
Die Buchung ist bis zum Tag der Abreise, jedoch bis spätestens 31 Tage nach Einreise möglich. Als Besucher zählen Gäste mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Deutsche, die ihren ständigen Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Ausland haben.
Für Personen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bereits älter als 74 Jahre sind, ist keine Buchung mehr möglich. Maßgeblich ist das Datum des 75. Geburtstages.
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz der ReisePolice VISITOR besteht für Deutschland, die EU sowie die Schweiz und Lichtenstein. Im eigenen Heimatland oder dem Land, in dem seit mindestens zwei Jahren ein ständiger Wohnsitz besteht, hat die Versicherung keine Gültigkeit.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Die Höchstversicherungsdauer liegt bei maximal 365 Tagen.
Ist die ReisePolice VISITOR für ein Schengen-Visum geeignet?
Ja! Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Arzt- und Krankenhauskosten, Arzneimittel, zahnärztliche Behandlungen sowie auf Krankenrücktransport und Überführungskosten im Todesfall. Eine Mindestdeckungssumme von 30.000,00 EUR ist gewährleistet.
Welche Unterlagen erhalte ich nach Vertragsabschluss?
Du erhältst umgehend nach der Online-Buchung eine deutsche und englische Versicherungsbestätigung sowie die zugrundeliegenden Verbraucherinformationen per E-Mail. Diese Versicherungspolice dient auch zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten und Grenzstationen.
Wie kann ich den Versicherungsbeitrag bezahlen?
Bei Buchung Deiner VISITOR Besucherversicherung kannst Du zwischen dem SEPA-Lastschriftverfahren (Bankeinzug von einem deutschen Konto), der Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal wählen. Bei Erreichen einer Mindestprämie von 120 EUR ist eine monatliche Zahlweise möglich. Darüber hinaus kann die Prämienzahlung auch vierteljährlich, halbjährlich oder einmalig erfolgen.
Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Ja. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 25 Euro.
Die Visumsbeantragung verzögert sich – was nun?
Kein Problem. Sobald Du weißt, dass Deine Reise nicht wie geplant angetreten werden kann, musst Du uns darüber informieren. Hierfür reicht eine kurze formlose Email an: kundenservice[at]reisepolice24.de. Wenn der Versicherungsschutz noch nicht begonnen hat, kann er storniert oder die Reisedaten entsprechend angepasst werden. Eine rückwirkende Änderung der Reisedaten oder gar Stornierung des Vertrages ist nicht möglich.
Mein Visum wurde abgelehnt – was passiert mit dem Versicherungsschutz?
Bitte sende uns in diesem Fall eine Email unter Angabe Deiner Vertragsnummer und einem Nachweis der Ablehnung. Gern stornieren wir dann Deinen Vertrag und Du erhältst Deine Versicherungsprämien vollständig zurück.
Sind Vorsorgeuntersuchungen im Sondertarif VISITOR mitversichert?
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur dann, wenn ein akuter medizinischer Notfall (Krankheit/Unfall) vorliegt. Behandlungen, die lediglich der gesundheitlichen Vorsorge dienen, sind vom Versicherungsumfang ausgeschlossen.
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Ich benötige medizinische Hilfe, was muss ich beachten?
Bei Auftreten eines Schadenfalles im Ausland (Krankheit, Unfall) zahlst Du kleinere Rechnungen bitte vorerst selbst. Anschließend reichst Du diese im Original per Post bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG in Hamburg ein.
Um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Deiner Schadenmeldung zu garantieren, ist auf die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen zu achten. Neben einem vollständig ausgefüllten Schadenformular sind folgende Dokumente zur Beurteilung Deines Schadenfalles einzureichen:
- Arzt- und Medikamentenrechnungen im Original
- Kopie der Buchungsbestätigung/Flugticket des Veranstalters (sofern vorhanden)
- Kopie des Versicherungsnachweises
- Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (IBAN-Nummer und den BIC-Code)
- Adressdaten des Versicherungsnehmers
Schadenmeldungen sendest Du bitte per Post an:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Reiseversicherung-Leistungsabteilung
20352 HamburgBei Fragen hilft Dir die HanseMerkur Leistungsabteilung gerne telefonisch weiter: 040 4119-23 00
Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notrufservice unter der Tel.-Nr. 040 55557877 unter Angabe der Versicherungsnummer und ggf. des Reiseveranstalters zu verständigen.
Wie lautet die 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers?
Als Notfälle gelten vor allem stationäre Aufenthalte. In diesen Fällen bitten wir Dich umgehend über die 24-Stunden Notrufnummer Kontakt mit der HanseMerkur aufzunehmen.
Den Notrufservice erreichst Du unter +49 40 55557877.Vor Rückreise ins Heimatland erkranke ich schwer - wie lang besteht Versicherungsschutz?
Nachhaftung: Sollte deine medizinische Behandlung in Deutschland, der EU sowie der Schweiz oder Lichtenstein in Folge einer schweren Erkrankung oder Unfall über das vereinbarte Vertragsende hinaus andauern, so leistet die HanseMerkur anschließend bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit zurück ins Heimatland, maximal jedoch einen Monat.
Kündigung bei vorzeitiger Rückreise ins Heimatland
Eine vorzeitige Kündigung der ReisePolice VISITOR kann jederzeit taggenau erfolgen. Bitte teile uns Deinen Kündigungswunsch, unter Angabe Deiner Versicherungsnummer und einem Nachweis der Ausreise, per Email mit.
Solltest Du bereits Prämien vorausgezahlt haben, so bekommst Du diese zurückerstattet. Voraussetzung ist, dass es sich um gänzlich ungenutzte Versicherungstage handelt. Bestand ein Lastschriftmandat, so wird dieses aufgehoben.
Erfolgt keine vorzeitige Kündigung, so endet der Vertrag zu dem im Versicherungsschein benannten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Rückreise ins Heimatland.
Wohin sende ich Änderungsmitteilungen?
Buchst Du Deine Versicherung über unser Online-Portal, so stehen wir Dir als Ansprechpartner stets zur Verfügung. Zur Aufrechterhaltung Deines Versicherungsschutzes sind uns Änderungen Deiner Reisedaten oder persönlichen Daten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ein Versäumnis kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Sende uns Deine Änderungsmitteilungen schnell und bequem per Email.
Ich bleibe länger – wie kann ich den Sondertarif VISITOR verlängern?
Eine taggenaue Verlängerung Deines Vertrages kann im Rahmen der Höchstversicherungsdauer von maximal 365 Tagen gern beantragt werden.
Ein Verlängerungsantrag, hier reicht eine kurze formlose Email an uns, ist stets vor Ablauf des ursprünglich gebuchten Versicherungsendes zu stellen und wird durch den Versicherer geprüft, welcher über eine Bewilligung entscheidet. Versichert sind bei einer Verlängerung nur Fälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die nach Abschluss des Anschlussvertrags neu eintreten. Maßgeblich ist bei postalisch eingereichten Schadenmeldungen der Poststempel.
Für die Prüfung eines Verlängerungsantrags benötigen wir von Dir:
- eine kurze formlose Email mit Wunsch der Verlängerung
- Versicherungsnummer
- das gewünschte Verlängerungsdatum
- eine gültige deutsche Bankverbindung (sofern dem Versicherer noch nicht vorliegend)
Empfehlung: Der Versicherungsschutz sollte bereits vor Reiseantritt für die von Dir maximal angedachte Reisedauer abgeschlossen werden. Eine taggenaue Kündigung mit entsprechender Rückerstattung bei vorzeitiger Heimreise kann problemlos durchgeführt werden.
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Wann kann der Tarif ReisePolice VISITOR erneut abgeschlossen werden?
Sofern Du bei Deiner vorherigen Reise bereits einen Vertrag nach dem Tarif VISITOR abgeschlossen hattest und einen vorübergehenden Aufenthalt in den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz oder Liechtenstein beendet hast, ist der Abschluss eines erneuten Vertrages nach einer erneuten Einreise nur nach einer mindestens zweimonatigen Aufenthaltsdauer im Heimatland möglich.
Wichtig! Eine Buchung der Versicherung als Anschlussvertrag an einen bestehenden Versicherungsschutz (Vorvertrag) oder über die ersten 31 Reisetage hinaus ist nicht möglich.
Kontakt
Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Ansprechpartner
MATHIAS JENSCH
MICHAELA SIEBER
HENRIETTE BEIL