Versicherung für ausländische Gäste & Besucher in Deutschland und Europa

ReisePolice VISITOR
- Sondertarif -


Deine Vorteile auf einen Blick

- Gültig in Deutschland, Europa und Schengen-Ländern
- Umfassender Schutz vom 1. bis 365.Tag
- Sicherer Online-Abschluss
ab
1,40 € pro Tag

ReisePolice VISITOR - Versicherung

Erwartest Du Auslandsbesuch? Planst Du selbst eine vorübergehende Reise nach Deutschland oder den Schengen-Staaten? Mit der ReisePolice VISITOR bist Du als ausländischer Gast in Deutschland und Europa bestens geschützt. Der Sondertarif erfüllt die Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro und somit den Anforderungen für ein Schengen-Visum. Du hast bei der Wahl Deines Schutzes die Möglichkeit, die Reisekrankenversicherung um eine Reise-Haftpflicht- und Reise-Unfallversicherung zu erweitern.

Die Incoming-Reiseversicherung für ausländische Gäste und Besucher bis 75 Jahre ist bis zu einer Gesamtreisedauer von 365 Tagen buchbar und bietet umfangreichen Schutz für:

  • Urlaub & Privatreisen
  • Geschäftsreisen
  • Praktikanten
  • Sprachschüler
  • Sonstige Besucher in Deutschland, EU + EWR
Mit der Incoming Versicherung ReisePolice VISITOR bist Du für Kurzreisen oder längere Aufenthalte im Gastland bestens gerüstet. Der Versicherungsschutz ist sehr günstig und kann individuell zusammengestellt werden. Gestalte Deine Reiseversicherung für Schengen Visa nach Deinen Bedürfnissen.

  • ReisePolice VISITOR Incoming-Krankenversicherung

  • ReisePolice VISITOR Incoming-Zusatzversicherung mit Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung

Deine gewünschte Reiseversicherung buchst Du schnell und einfach direkt online. Dies kannst Du auch noch bis zu 31 Tagen nach Einreise erledigen. Im Anschluss an deine Buchung erhältst Du per E-Mail sofort Deine Versicherungsbestätigung mit den vertragsrelevanten Unterlagen. Bewahre die Police gut auf, da Du sie im Schadenfall beim Arzt vorlegen musst.

Leistungen der ReisePolice im Detail

ReisePolice VISITOR- Incoming-Krankenversicherung

Leistungen: Auslandskrankenversicherung
ReisePolice VISITOR
Selbstbeteiligung im Schadensfall
25 EUR
Erstattung der Kosten für:
ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
100 %
- nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum
1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum
1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum
2,3-fachen Satz
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
100 %
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen + Inhalationen je Versicherungsjahr bis
300 EUR
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
100 %
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300 EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten
- bis zu 600 EUR bei einer Vertragsdauer ab 6 Monaten
100 %
medizinisch notwendige Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
100 %
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
100 %
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
100 %
Röntgendiagnostik
100 %
unaufschiebbare Operationen
100 %
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
100 %
Überführung und Bestattung bis
10.000 EUR

ReisePolice VISITOR Incoming-Zusatzversicherung BASIC

Leistungen: Reise-Haftpflichtversicherung
Basic
Selbstbeteiligung im Schadensfall (Ausnahmen: bei Mietsachschäden und Abschiebung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mind. 200 € bei Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung 10 %, mind. 200 €)
ohne Selbstbehalt
Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden (pauschal)
1.000.000 EUR
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis
10.000 EUR
Schäden im Haushalt der Gastfamilie
10.000 EUR
Abschiebekosten
1.000 EUR
   
Leistungen: Reise-Unfallversicherung
Basic
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Versicherungsummen:
im Invaliditätsfall (Progression bei mehr als 25 % Invalidität 350 %)
20.000 EUR
im Todesfall
10.000 EUR
im Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
5.000 EUR
für Bergungskosten
5.000 EUR
für kosmetische Operationen
5.000 EUR
 
Leistungen: Notfallversicherung
Basic
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten)
- Erkrankung, Unfall oder Tod
ja
- Entführung
10.000 EUR
Bei Strafverfolgung
- Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen)
1.000 EUR
- Darlehen für Strafkaution
10.000 EUR
Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten  
- Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten
ja
- Verlust von Reisedokumenten
ja
Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen
ja

ReisePolice VISITOR Incoming-Zusatzversicherung PROFI

Leistungen: Reise-Haftpflichtversicherung
Profi
Selbstbeteiligung im Schadensfall (Ausnahmen: bei Mietsachschäden und Abschiebung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mind. 200 € bei Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung 10 %, mind. 200 €)
ohne Selbstbehalt
Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden (pauschal)
2.500.000 EUR
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis
25.000 EUR
Schäden im Haushalt der Gastfamilie
25.000 EUR
Schlüsselverlust
250 EUR
Vermögensschäden
10.000 EUR
Berufshaftpflicht
25.000 EUR
Forderungsausfallversicherung
10.000 EUR
Abschiebekosten
5.000 EUR
   
Leistungen: Reise-Unfallversicherung
Profi
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Versicherungsummen:
im Invaliditätsfall (Progression bei mehr als 25 % Invalidität 350 %)
60.000 EUR
im Todesfall
20.000 EUR
im Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
10.000 EUR
für Bergungskosten
10.000 EUR
für kosmetische Operationen
10.000 EUR
 
Leistungen: Notfallversicherung
Profi
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen
1.000 EUR
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten)
- Erkrankung, Unfall oder Tod
ja
- Entführung
15.000 EUR
Bei Strafverfolgung
- Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen)
2.500 EUR
- Darlehen für Strafkaution
15.000 EUR
Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten  
- Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen)
500 EUR
- Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten
ja
- Verlust von Reisedokumenten
ja
Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen
ja
 
Leistungen: Reise-Gepäckversicherung
Profi
Selbstbeteiligung im Schadensfall
50 EUR
maximale Versicherungssumme je versichertes Schadenereignis
2.000 EUR
Ausnahmen:  
Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDVGeräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör)
50% der VS
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte sowie Mobiltelefone (nicht versichert sind Autotelefone), jeweils mit Zubehör Einzel / Familie
250 EUR
Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder,jeweils mit Zubehör
750 EUR
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör
500 EUR
Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt)
250 EUR
EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör
250 EUR
Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen
500 EUR
Filme, Bild-, Ton- und Datenträger
Materialwert
   

Tarifinformationen:

Tarifübersicht
+
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation


Taggenau buchbar

Flexibler Incoming-Schutz

Günstige Beiträge




Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service

+49 40 55557877

Günstige Beiträge für Besucher: ReisePolice

Beitrag pro Tag:
ReisePolice VISITOR Incoming-Reisekrankenversicherung
Einzelperson
Deutschland, Europa, Schengen-Staaten
1. bis 365. Tag
0 bis 65 Jahre
1,40 EUR
ab 65 bis 75 Jahre
2,90 EUR

Beitrag pro Tag:
ReisePolice VISITOR Incoming-Zusatzversicherung (BASIC / PROFI)
Einzelperson
Deutschland, Europa, Schengen-Staaten
bis 5 Jahre
Incoming Sachversicherung Basic
(Reise-Haftpflicht, Unfall-, Notfallversicherung)
Incoming Sachversicherung Profi
(Reise-Haftpflicht, Unfall-, Notfall-, Gepäckversicherung)
0 bis 65 Jahre
0,27 EUR
0,60 EUR
ab 65 bis 75 Jahre
0,30 EUR
0,70 EUR

FAQ - Häufige Fragen & Antworten

  • Wer kann die ReisePolice VISITOR abschließen?

    Die ReisePolice VISITOR ist eine Besucherversicherung für alle ausländischen Gäste in Deutschland, der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bis zum 75. Geburtstag. Der Versicherungsschutz besteht für Privat- sowie Geschäftsreisen für bis zu 365 Tage.

    Folgende Personen zählen zum versicherbaren Personenkreis:

    • ausländische Gäste
    • ausländische Besucher
    • Reisende mit Schengen-VISA
    • ausländische Touristen
    • Sonstige Besucher in Deutschland, EU + EWR

    Bis wann ist ein Vertragsabschluss möglich?

    Die Buchung ist bis zum Tag der Abreise, jedoch bis spätestens 31 Tage nach Einreise möglich. Als Besucher zählen Gäste mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Deutsche, die ihren ständigen Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Ausland haben.

    Für Personen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bereits älter als 74 Jahre sind, ist keine Buchung mehr möglich. Maßgeblich ist das Datum des 75. Geburtstages.

    In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz der ReisePolice VISITOR besteht für Deutschland, die EU sowie die Schweiz und Lichtenstein. Im eigenen Heimatland oder dem Land, in dem seit mindestens zwei Jahren ein ständiger Wohnsitz besteht, hat die Versicherung keine Gültigkeit.

    Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Die Höchstversicherungsdauer liegt bei maximal 365 Tagen.

    Ist die ReisePolice VISITOR für ein Schengen-Visum geeignet?

    Ja! Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Arzt- und Krankenhauskosten, Arzneimittel, zahnärztliche Behandlungen sowie auf Krankenrücktransport und Überführungskosten im Todesfall. Eine Mindestdeckungssumme von 30.000,00 EUR ist gewährleistet.

    Welche Unterlagen erhalte ich nach Vertragsabschluss?

    Du erhältst umgehend nach der Online-Buchung eine deutsche und englische Versicherungsbestätigung sowie die zugrundeliegenden Verbraucherinformationen per E-Mail. Diese Versicherungspolice dient auch zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten und Grenzstationen.

    Wie kann ich den Versicherungsbeitrag bezahlen?

    Bei Buchung Deiner VISITOR Besucherversicherung kannst Du zwischen dem SEPA-Lastschriftverfahren (Bankeinzug von einem deutschen Konto), der Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal wählen. Bei Erreichen einer Mindestprämie von 120 EUR ist eine monatliche Zahlweise möglich. Darüber hinaus kann die Prämienzahlung auch vierteljährlich, halbjährlich oder einmalig erfolgen.

    Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?

    Ja. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 25 Euro.

    Die Visumsbeantragung verzögert sich – was nun?

    Kein Problem. Sobald Du weißt, dass Deine Reise nicht wie geplant angetreten werden kann, musst Du uns darüber informieren. Hierfür reicht eine kurze formlose Email an: kundenservice[at]reisepolice24.de. Wenn der Versicherungsschutz noch nicht begonnen hat, kann er storniert oder die Reisedaten entsprechend angepasst werden. Eine rückwirkende Änderung der Reisedaten oder gar Stornierung des Vertrages ist nicht möglich.

    Mein Visum wurde abgelehnt – was passiert mit dem Versicherungsschutz?

    Bitte sende uns in diesem Fall eine Email unter Angabe Deiner Vertragsnummer und einem Nachweis der Ablehnung. Gern stornieren wir dann Deinen Vertrag und Du erhältst Deine Versicherungsprämien vollständig zurück.

    Sind Vorsorgeuntersuchungen im Sondertarif VISITOR mitversichert?

    Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur dann, wenn ein akuter medizinischer Notfall (Krankheit/Unfall) vorliegt. Behandlungen, die lediglich der gesundheitlichen Vorsorge dienen, sind vom Versicherungsumfang ausgeschlossen.

  • Ich benötige medizinische Hilfe, was muss ich beachten?

    Bei Auftreten eines Schadenfalles im Ausland (Krankheit, Unfall) zahlst Du kleinere Rechnungen bitte vorerst selbst. Anschließend reichst Du diese im Original per Post bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG in Hamburg ein.

    Um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Deiner Schadenmeldung zu garantieren, ist auf die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen zu achten. Neben einem vollständig ausgefüllten Schadenformular sind folgende Dokumente zur Beurteilung Deines Schadenfalles einzureichen:

    • Arzt- und Medikamentenrechnungen im Original
    • Kopie der Buchungsbestätigung/Flugticket des Veranstalters (sofern vorhanden)
    • Kopie des Versicherungsnachweises
    • Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (IBAN-Nummer und den BIC-Code)
    • Adressdaten des Versicherungsnehmers

    Schadenmeldungen sendest Du bitte per Post an:
    HanseMerkur Reiseversicherung AG
    Reiseversicherung-Leistungsabteilung
    20352 Hamburg

    Bei Fragen hilft Dir die HanseMerkur Leistungsabteilung gerne telefonisch weiter: 040 4119-23 00

    Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notrufservice unter der Tel.-Nr. 040 55557877 unter Angabe der Versicherungsnummer und ggf. des Reiseveranstalters zu verständigen.

    Wie lautet die 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers?

    Als Notfälle gelten vor allem stationäre Aufenthalte. In diesen Fällen bitten wir Dich umgehend über die 24-Stunden Notrufnummer Kontakt mit der HanseMerkur aufzunehmen.
    Den Notrufservice erreichst Du unter +49 40 55557877.

    Vor Rückreise ins Heimatland erkranke ich schwer - wie lang besteht Versicherungsschutz?

    Nachhaftung: Sollte deine medizinische Behandlung in Deutschland, der EU sowie der Schweiz oder Lichtenstein in Folge einer schweren Erkrankung oder Unfall über das vereinbarte Vertragsende hinaus andauern, so leistet die HanseMerkur anschließend bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit zurück ins Heimatland, maximal jedoch einen Monat.

    Kündigung bei vorzeitiger Rückreise ins Heimatland

    Eine vorzeitige Kündigung der ReisePolice VISITOR kann jederzeit taggenau erfolgen. Bitte teile uns Deinen Kündigungswunsch, unter Angabe Deiner Versicherungsnummer und einem Nachweis der Ausreise, per Email mit.

    Solltest Du bereits Prämien vorausgezahlt haben, so bekommst Du diese zurückerstattet. Voraussetzung ist, dass es sich um gänzlich ungenutzte Versicherungstage handelt. Bestand ein Lastschriftmandat, so wird dieses aufgehoben.

    Erfolgt keine vorzeitige Kündigung, so endet der Vertrag zu dem im Versicherungsschein benannten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Rückreise ins Heimatland.

    Wohin sende ich Änderungsmitteilungen?

    Buchst Du Deine Versicherung über unser Online-Portal, so stehen wir Dir als Ansprechpartner stets zur Verfügung. Zur Aufrechterhaltung Deines Versicherungsschutzes sind uns Änderungen Deiner Reisedaten oder persönlichen Daten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ein Versäumnis kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Sende uns Deine Änderungsmitteilungen schnell und bequem per Email.

    Ich bleibe länger – wie kann ich den Sondertarif VISITOR verlängern?

    Eine taggenaue Verlängerung Deines Vertrages kann im Rahmen der Höchstversicherungsdauer von maximal 365 Tagen gern beantragt werden.

    Ein Verlängerungsantrag, hier reicht eine kurze formlose Email an uns, ist stets vor Ablauf des ursprünglich gebuchten Versicherungsendes zu stellen und wird durch den Versicherer geprüft, welcher über eine Bewilligung entscheidet. Versichert sind bei einer Verlängerung nur Fälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die nach Abschluss des Anschlussvertrags neu eintreten. Maßgeblich ist bei postalisch eingereichten Schadenmeldungen der Poststempel.


    Für die Prüfung eines Verlängerungsantrags benötigen wir von Dir:

    • eine kurze formlose Email mit Wunsch der Verlängerung
    • Versicherungsnummer
    • das gewünschte Verlängerungsdatum
    • eine gültige deutsche Bankverbindung (sofern dem Versicherer noch nicht vorliegend)

    Empfehlung: Der Versicherungsschutz sollte bereits vor Reiseantritt für die von Dir maximal angedachte Reisedauer abgeschlossen werden. Eine taggenaue Kündigung mit entsprechender Rückerstattung bei vorzeitiger Heimreise kann problemlos durchgeführt werden.

  • Wann kann der Tarif ReisePolice VISITOR erneut abgeschlossen werden?

    Sofern Du bei Deiner vorherigen Reise bereits einen Vertrag nach dem Tarif VISITOR abgeschlossen hattest und einen vorübergehenden Aufenthalt in den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz oder Liechtenstein beendet hast, ist der Abschluss eines erneuten Vertrages nach einer erneuten Einreise nur nach einer mindestens zweimonatigen Aufenthaltsdauer im Heimatland möglich.

    Wichtig! Eine Buchung der Versicherung als Anschlussvertrag an einen bestehenden Versicherungsschutz (Vorvertrag) oder über die ersten 31 Reisetage hinaus ist nicht möglich.

Kontakt

Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr

Ansprechpartner


MATHIAS JENSCH

MICHAELA SIEBER

HENRIETTE BEIL

 

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